![](/sites/default/files/pictures/DCP01389-1.jpg)
Nach den genormten Verfahren der DIN 4102-1 und der DIN EN 11925-2 sowie der Klassifizierung nach DIN EN 13501-1 wird die Entzündbarkeit von Bauprodukten, die einer kleinen Flamme („Streichholzflamme") ausgesetzt sind, ermittelt.
Nach einer Beflammungsdauer von 15 s wird anhand verschiedener normativer Kriterien eine Klassifizierung des Baustoffes (Klasse E, F oder B2) vorgenommen.
Nach einer Beflammungsdauer von 15 s wird anhand verschiedener normativer Kriterien eine Klassifizierung des Baustoffes (Klasse E, F oder B2) vorgenommen.