Das Arbeitsgebiet des Schallschutzes umfasst die gutachterliche und baubetreuende Tätigkeit im Bereich der Bauakustik. Hierbei stehen die schalltechnischen Planungen, aber auch Messungen und Überprüfungen des Luftschalldämmmaßes sowie des Trittschallpegels von Bauteilen im Vordergrund.
Auf dem Gebiet des Immissionsschutzes werden die z.B. durch Verkehrslärm, Sport- und Freizeiteinrichtungen entstehenden Emissionen erfasst und beurteilt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse können erforderliche Lärmschutzmaßnahmen entwickelt und dimensioniert werden.
Mit Hilfe von Simulationen kann das raumakustische Verhalten von Räumen abgebildet werden, um so Vorgaben für die optimale Anordnung von Absorptions- und/oder Reflexionsflächen zu geben.